Im Anhang finden Sie der neuen Satzung anhängende neu zu beschließende Beitrags- und Finanzordnung.
SATZUNG
des CDU-Kreisverbandes Steinburg
§ 1
(1) Die Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU), Kreisverband
Steinburg, ist als Organisation der CDU im Kreis Steinburg Glied der
Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Landesverband
Schleswig-Holstein.
(2) Soweit die folgenden Paragraphen für den Kreisverband Steinburg keine
gesonderte Regelung vorsehen, gilt die Satzung der Christlich Demokratischen
Union Deutschlands, Landesverband Schleswig-Holstein.
§ 2
(1) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
1. der /dem Kreisvorsitzenden,
2. den vier stellvertretenden Kreisvorsitzenden,
3. der Kreisschatzmeisterin/dem Kreisschatzmeister und ihrem/seinem
Vertreter,
4. Mitgliederbeauftragte/r
5. Digitalbeauftragte/r
6. acht Beisitzerinnen / Beisitzer,
7. der Kreispräsidentin/dem Kreispräsidenten/Stellvertreterin/Stellvertreter
sofern der CDU angehörend, kraft Amtes,
8. der/dem Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion kraft Amtes.
(2) Die Kreisgeschäftsführerin/der Kreisgeschäftsführer, die Kreisvorsitzenden
der anerkannten Kreisvereinigungen sowie die/der Ehrenvorsitzende
auf Lebenszeit nehmen an Kreisvorstandssitzungen beratend
teil.
§ 3
Diese Satzung ist auf dem Kreisparteitag am 15.11. beschlossen worden. Sie
tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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